Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist eine Berufshaftpflichtversicherung für Tätige aus dem Dienstleistungssektor, das heißt für diejenigen Personen und Institutionen, die aus beruflichen Gründen fremde Vermögensinteressen wahrnehmen und beratend, begutachtend, prüfend, verwaltend, vollstreckend, beurkundend und/oder aufsichtsführend für andere tätig werden.

 

Dies sind insbesondere:

  • Steuerberater
  • Rechtsanwälte
  • Notare
  • Wirtschaftsprüfer
  • Vereidigte Buchprüfer
  • Sachverständige
  • IT-Fachleute

 

Für diverse Berufsgruppen gibt es eine gesetzliche Versicherungspflicht mit Mindestversicherungssummen. Diese brauchen also zwingend einen Versicherungsvertrag, um überhaupt tätig werden zu können. Ein Beispiel dafür ist der Rechtsanwalt, der vor der Anwaltskammer eine Versicherungsbestätigung vorlegen muss, damit er überhaupt zugelassen wird.In der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung spricht man vom Verstoßprinzip- wie wir es aus der Rechtsschutzversicherung kennen. Das heißt: Vermögensschäden werden in der Regel nicht sofort sichtbar, sondern treten erst nach einiger Zeit zu Tage. Dem trägt die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung Rechnung. Versicherungsfall ist hier nicht das Schadenereignis (Eintritt des Vermögensschadens) oder die Anspruchserhebung (Geltendmachung des Schadens durch den Geschädigten), sondern der Verstoß (das berufliche Versehen), der spätere Haftpflichtansprüche nach sich ziehen kann.

 

Um auch bei Versichererwechsel nahtlosen Versicherungsschutz zu haben, gibt es die automatisch in den Verträgen integrierte Vorwärts- bzw. Rückwärtsversicherung, die auch noch Verstöße vor bzw. nach Vertragslaufzeit einschließt.