Die Betriebsinhaltsvericherung, auch Inventarversicherung genannt, schützt die Einrichtung und auch die Vorräte des versicherten Betriebes vor benannten Gefahren. Diese sind Feuer (F), Leitungswasser (LW), Sturm/Hagel (ST/H) und Einbruchdiebstahl inklusive Vandalismus (ED).
Je nach Betriebsrisiko variieren die Beitragssätze je versicherter Gefahr. Besonders deutlich sind die Schwankungen im Bereich ED- u.a. durch die technischen Neuerungen, die es gerade im Bereich EDV gibt, sind die Sicherungsanforderungen, die vom jeweiligen Versicherer gefordert werden, heutzutage erheblich gestiegen. Ob dies auch den Betrieb betrifft, den Sie versichern möchten, erfahren Sie auf Anfrage bei der Gesellschaft. Selbstverständlich gibt es Standardrisiken, bei denen Sie über die sog. Mindestsicherungen hinaus den Lageplan mit Sicherungsbeschreibung obligatorisch einreichen müssen. Diese sind z. B.:
Zusätzlich kann eine VdS anerkannte Einbruchmeldeanlage (EMA) gefordert werden:
Grundsätzlich können alle Sparten voneinander getrennt versichert werden. Es ist also durchaus möglich, sich z. B. nur auf die Feuergefahr zu beschränken- je nachdem, was gewünscht wird.
Auf Anfrage können Sie noch die Bausteine
mitversichern.
Die Klein-BU entspricht in der Versicherungssumme dem Hauptvertrag. Entsteht ein ersatzpflichtiger Schaden, und der allgemeine Betrieb der Firma wird dadurch zum Erliegen gebracht, zahlt die Klein-BU den Ertragsausfall für den jeweiligen Zeitraum. Genauso verhält es sich bei einer behördlich angeordneten Betriebsschließung nach dem Infektionsschutzgesetz. Die sogenannte große BU ist dagegen ein separater Vertrag, den man gesondert abschließt. Hier können Sie die Versicherungssumme frei bestimmen.
Faustregel: Die Versicherungssumme entspricht dem Rohertrag = Umsatz abzüglich Wareneinsatz.
EC schließt z. B. Elementar, Innere Unruhen, Fahrzeuganprall usw. mit ein. Je nach Standort des Betriebes kann auch dies interessant sein.
Zur Bestimmung der Versicherungssumme haben wir Ihnen diverse Summenermittlungsbögen beigefügt. Es gibt in der Inventarversicherung keinen Unterversicherungsverzicht, d. h. es wird im Schadenfall geprüft werden, ob die Versicherungssumme ausreichend war. Um eventuellen Abzügen zu entgehen, sollte die Versicheungssumme somit vorab genaustens bestimmt werden.